Zum Inhalt springen
Kluge MediaKlugeHelfer
Menü

Urlaubsoptimierer

Mit Feiertagen und Brückentagen mehr aus deinem Urlaub herausholen: Wähle Jahr, Bundesland, deine Arbeitstage und verfügbaren Urlaubstage – der Optimierer berechnet daraus besonders günstige Urlaubskombinationen.

Werbung
Persönliche Arbeitstage
Strategie

Zusammenfassung

Die Vorschläge sind eine optimierte Kombination anhand deiner gewählten Parameter – keine Garantie für den „besten" Urlaub und keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Betriebliche Urlaubsregeln, die Genehmigung durch deinen Arbeitgeber sowie Tarif- oder Arbeitsvertrag werden nicht berücksichtigt.

Werbung

Feiertagsdaten & Quellen

Feiertagsdaten

Basieren primär auf dem jeweiligen Feiertagsgesetz des Bundeslandes (amtliches Landesrecht-Portal). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dient dabei nur als ergänzende Sekundärquelle zur Gegenprüfung, nie als alleinige Grundlage. Bewegliche Feiertage (Ostern und davon abhängige Termine) werden mathematisch nach dem gregorianischen Kalender berechnet, nicht als Jahresliste gepflegt.

Urlaubsvorschläge

Werden von KlugeHelfer anhand deiner ausgewählten Arbeitstage, Feiertage und Urlaubstage berechnet – eine optimierte Kombination anhand deiner Parameter, keine Garantie und keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Betriebliche Regeln, Genehmigung durch den Arbeitgeber sowie Tarif-/Arbeitsvertrag werden nicht berücksichtigt.

Regionale Besonderheiten

  • Fronleichnam (Sachsen, Thüringen): In Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam nur in einzelnen, per Rechtsverordnung festgelegten Gemeinden (u.a. im Bautzener Raum bzw. im Eichsfeld) gesetzlicher Feiertag – nicht im gesamten Bundesland. Diese Gemeindeliste wird hier nicht nachgebildet; Fronleichnam wird für Sachsen und Thüringen daher nicht automatisch als Feiertag gerechnet.
  • Mariä Himmelfahrt (nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) (Bayern): Gilt in Bayern nur in Gemeinden, in denen laut Zensus mehr katholische als evangelische Einwohner leben (Art. 1 Abs. 3 BayFTG). Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht die betroffenen Gemeinden nach jedem Zensus neu.
  • Augsburger Friedensfest (nur Stadt Augsburg) (Bayern): Gesetzlicher Feiertag ausschließlich in der Stadt Augsburg (Art. 1 Abs. 2 BayFTG).
  • Reformationstag (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein): In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Reformationstag erst seit 2018 gesetzlicher Feiertag (Beschluss der Norddeutschen Konferenz vom 2. Februar 2018, landesgesetzlich umgesetzt im Laufe des Jahres 2018). In früheren Jahren war er dort kein Feiertag.
  • Buß- und Bettag (Sachsen): Bundesweit nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag; in den übrigen Ländern 1995 im Zuge der Einführung der sozialen Pflegeversicherung abgeschafft (§ 58 SGB XI).

Amtliche Quellen

Unterstützt werden das aktuelle und die kommenden Kalenderjahre. Historische Feiertage vergangener Jahre werden nicht rückwirkend aus heutigen Regeln abgeleitet – ein eigenes Modul dafür ist für später vorgesehen.