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Urlaubsoptimierer

Mit Feiertagen und Brückentagen mehr aus deinem Urlaub herausholen: Wähle Jahr, Bundesland, deine Arbeitstage und verfügbaren Urlaubstage – der Optimierer berechnet daraus besonders günstige Urlaubskombinationen. Hast du nur noch Resturlaub übrig, verteilt der zweite Modus diesen optimal innerhalb eines frei wählbaren Zeitraums.

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Persönliche Arbeitstage
Strategie

Zusammenfassung

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Was der Optimierer berechnet

Der Urlaubsoptimierer unterscheidet zwischen einem eingesetzten Urlaubstag und einem gewonnenen freien Kalendertag: Ein Urlaubstag ist ein Tag, den du tatsächlich aus deinem Kontingent einsetzt; ein freier Kalendertag ist jeder Tag eines vorgeschlagenen Blocks, egal ob er ein Urlaubstag, ein Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag ist. Ziel ist immer, mit möglichst wenigen eingesetzten Urlaubstagen möglichst viele zusammenhängende freie Kalendertage zu erreichen.

Was ein Brückentag bringt

Ein Brückentag ist ein einzelner Urlaubstag zwischen einem Feiertag und einem Wochenende, der eine „Brücke“ zu einem längeren zusammenhängenden freien Zeitraum schlägt. Fällt ein Feiertag z.B. auf einen Donnerstag, ergibt ein einziger Urlaubstag am Freitag vier freie Tage am Stück. Der Urlaubsoptimierer sucht genau solche Kombinationen systematisch für dein gesamtes Jahr statt sie einzeln von Hand zu suchen.

Zwei Modi: ganzes Jahr oder freier Zeitraum

Im Modus „Urlaub optimieren“ planst du dein gesamtes Urlaubsbudget für ein Kalenderjahr und wählst dabei zusätzlich eine von drei Strategien. Im Modus „Resturlaub optimieren“ gibst du stattdessen einen frei wählbaren Zeitraum – z.B. den Rest des laufenden Jahres – und eine feste Anzahl an Resturlaubstagen an; dieser Modus zeigt automatisch bis zu zwei Ergebnisvarianten nebeneinander, statt vorab eine Strategie festzulegen.

Die drei Strategien im Jahresmodus

„Maximale freie Tage“ verteilt dein gesamtes Budget so über das Jahr, dass die Summe aller gewonnenen freien Kalendertage maximal wird – eine echte Gesamtoptimierung, keine bloße Aneinanderreihung der einzeln besten Lücken. „Lange Urlaubsblöcke“ zeigt stattdessen mehrere eigenständige Alternativvorschläge für einen einzelnen möglichst langen zusammenhängenden Block, aus denen du selbst wählst. „Lange Wochenenden“ sucht gezielt kurze, günstige Brücken (bis zu drei eingesetzte Urlaubstage), die ein Wochenende spürbar verlängern.

Wie die Berechnung funktioniert

Grundlage sind die gesetzlichen Feiertage deines Bundeslands, deine persönliche Arbeitswoche und dein verfügbares Urlaubsbudget. Der Rechner findet zunächst alle zusammenhängenden Abschnitte aus Arbeitstagen zwischen zwei freien Zeiträumen (Wochenende oder Feiertag) und bewertet dann für jeden Abschnitt, wie viele zusätzliche freie Tage sich mit wie vielen eingesetzten Urlaubstagen erzielen lassen – jeweils unter der Nebenbedingung, nicht mehr Urlaubstage zu verbrauchen als nötig für das jeweilige Ergebnis.

Optionale Schulferien-Berücksichtigung

Schaltest du „Schulferien berücksichtigen“ zu, fließen die Schulferien deines Bundeslands als zusätzliches Kriterium ein – aber ausschließlich als Tie-Break zwischen andernfalls gleichwertigen Varianten. Ein Vorschlag mit weniger gewonnenen freien Tagen wird dadurch nie gegenüber einem besseren bevorzugt; „Ferien bevorzugen“ bzw. „Ferien vermeiden“ entscheiden nur, wenn zwei Varianten exakt dieselbe reale Ausbeute an freien Tagen liefern. Schulferien selbst werden dabei nie als kostenlose freie Tage gerechnet – sie bleiben unterrichtsfreie Zeit für Schülerinnen und Schüler, kein automatischer arbeitsfreier Tag.

Bundesland und lokale Besonderheiten

Da Feiertage je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, unterscheiden sich die Vorschläge entsprechend. In Bayern lassen sich Mariä Himmelfahrt und das Augsburger Friedensfest zusätzlich zuschalten, da beide nicht landesweit gelten, sondern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung bzw. ausschließlich in der Stadt Augsburg gesetzlicher Feiertag sind.

Zukunftsgrenzen

Für zukünftige Jahre schreibt der Optimierer die aktuell hinterlegten Feiertagsregeln fort; spätere Gesetzesänderungen kann er naturgemäß nicht vorwegnehmen. Ergebnisse für weit in der Zukunft liegende Jahre sind deshalb rechnerisch möglich, aber entsprechend unsicherer als für das laufende oder kommende Jahr.

Grenzen des Rechners

Die Vorschläge sind eine mathematisch optimierte Kombination anhand deiner gewählten Parameter – keine Bewilligung von Urlaub und keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Der Optimierer kennt weder betriebliche Belange noch Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, Sperrzeiten oder die tatsächliche Genehmigung durch deinen Arbeitgeber; der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche und ist damit nicht automatisch identisch mit der hier eingegebenen Anzahl an Urlaubstagen, die auf einem individuellen, oft höheren vertraglichen Anspruch beruhen kann. Tarif- oder Arbeitsvertrag sowie individuelle Arbeitszeitmodelle werden nicht berücksichtigt.

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Feiertagsdaten & Quellen

Feiertagsdaten

Basieren primär auf dem jeweiligen Feiertagsgesetz des Bundeslandes (amtliches Landesrecht-Portal). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dient dabei nur als ergänzende Sekundärquelle zur Gegenprüfung, nie als alleinige Grundlage. Bewegliche Feiertage (Ostern und davon abhängige Termine) werden mathematisch nach dem gregorianischen Kalender berechnet, nicht als Jahresliste gepflegt.

Urlaubsvorschläge

Werden von KlugeHelfer anhand deiner ausgewählten Arbeitstage, Feiertage und Urlaubstage berechnet – eine optimierte Kombination anhand deiner Parameter, keine Garantie und keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Betriebliche Regeln, Genehmigung durch den Arbeitgeber sowie Tarif-/Arbeitsvertrag werden nicht berücksichtigt.

Regionale Besonderheiten

  • Fronleichnam (Sachsen, Thüringen): In Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam nur in einzelnen, per Rechtsverordnung festgelegten Gemeinden (u.a. im Bautzener Raum bzw. im Eichsfeld) gesetzlicher Feiertag – nicht im gesamten Bundesland. Diese Gemeindeliste wird hier nicht nachgebildet; Fronleichnam wird für Sachsen und Thüringen daher nicht automatisch als Feiertag gerechnet.
  • Mariä Himmelfahrt (nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) (Bayern): Gilt in Bayern nur in Gemeinden, in denen laut Zensus mehr katholische als evangelische Einwohner leben (Art. 1 Abs. 3 BayFTG). Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht die betroffenen Gemeinden nach jedem Zensus neu.
  • Augsburger Friedensfest (nur Stadt Augsburg) (Bayern): Gesetzlicher Feiertag ausschließlich in der Stadt Augsburg (Art. 1 Abs. 2 BayFTG).
  • Reformationstag (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein): In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Reformationstag erst seit 2018 gesetzlicher Feiertag (Beschluss der Norddeutschen Konferenz vom 2. Februar 2018, landesgesetzlich umgesetzt im Laufe des Jahres 2018). In früheren Jahren war er dort kein Feiertag.
  • Buß- und Bettag (Sachsen): Bundesweit nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag; in den übrigen Ländern 1995 im Zuge der Einführung der sozialen Pflegeversicherung abgeschafft (§ 58 SGB XI).

Amtliche Quellen

Unterstützt werden das aktuelle und die kommenden Kalenderjahre. Historische Feiertage vergangener Jahre werden nicht rückwirkend aus heutigen Regeln abgeleitet – ein eigenes Modul dafür ist für später vorgesehen.