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Zeitpunkt Plus/Minus

Addiere oder subtrahiere Tage, Stunden und Minuten zu einem Datum und einer Uhrzeit.

Ergebnis

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Wie die Verschiebung berechnet wird

Gib ein Datum und eine Uhrzeit ein sowie die Anzahl an Tagen, Stunden und Minuten, die addiert oder subtrahiert werden sollen – der Rechner zeigt sofort den resultierenden Zeitpunkt inklusive Wochentag an. Beispiel: 30. Januar 2026, 08:00 Uhr plus 5 Tage ergibt den 4. Februar 2026, 08:00 Uhr (Mittwoch) – der Monatswechsel wird dabei automatisch korrekt aufgelöst.

Addieren oder Abziehen

Über die beiden Schaltflächen „Addieren“ und „Abziehen“ legst du fest, ob die eingegebene Dauer zum Zeitpunkt hinzugerechnet oder von ihm abgezogen wird. Die Felder für Tage, Stunden und Minuten selbst akzeptieren nur nicht-negative Zahlen; ein negativer Wert dort wird zurückgewiesen – für eine Subtraktion ist stattdessen die Schaltfläche „Abziehen“ zu verwenden, nicht ein negativer Zahlenwert im Eingabefeld.

Tage sind feste 24-Stunden-Schritte, keine Kalendertage

Ein eingegebener „Tag“ wird als feste Dauer von 24 Stunden addiert, nicht als Verschiebung des Kalendertages mit unverändert bleibender Uhrzeit. Der Rechner verwendet dabei stets die Zeitzone deines Browsers, keine fest eingebaute Deutschland-Zeitzone. An den meisten Tagen des Jahres macht das keinen Unterschied. An den beiden Tagen der Zeitumstellung in einer Zeitzone mit einstündiger Sommerzeit-Umstellung jedoch schon: In der Browserzeitzone Europe/Berlin ergibt 28. März 2026, 02:00 Uhr plus 1 Tag nachweislich den 29. März 2026, 03:00 Uhr statt 02:00 Uhr, weil in der Umstellungsnacht auf Sommerzeit real nur 23 Stunden vergehen und der Rechner trotzdem exakt 24 Stunden addiert. In einer Browserzeitzone ohne diesen Wechsel, etwa UTC, erscheint für dieselbe Eingabe dagegen weiterhin 02:00 Uhr. Wer an einem Tag rund um eine Zeitumstellung exakt dieselbe Uhrzeit am Folgetag benötigt, sollte das Ergebnis in diesem Grenzfall zusätzlich prüfen.

Monats-, Jahreswechsel und Schaltjahre

Da die Verschiebung als durchgehende Zeitdauer gerechnet wird, lösen sich Monats- und Jahreswechsel automatisch korrekt auf, ohne dass der Rechner Monatslängen oder Schaltjahre gesondert behandeln muss. 30. Dezember 2025, 12:00 Uhr plus 5 Tage ergibt den 4. Januar 2026, 12:00 Uhr (Sonntag) – der Jahreswechsel wird dabei automatisch korrekt aufgelöst. 27. Februar 2028, 10:00 Uhr (Schaltjahr) plus 3 Tage ergibt den 1. März 2028, 10:00 Uhr (Mittwoch) – der zusätzliche 29. Februar wird dabei korrekt mitgezählt.

Wochentag des Ergebnisses

Unter dem berechneten Datum und der Uhrzeit zeigt der Rechner zusätzlich den ausgeschriebenen Wochentag des Ergebnisses an, damit sich direkt erkennen lässt, ob der resultierende Zeitpunkt z. B. auf ein Wochenende fällt.

Große Werte

Die Stunden- und Minutenfelder sind nicht auf 24 bzw. 60 begrenzt – 100 Stunden lassen sich direkt eingeben, ohne sie vorher in Tage und Stunden umrechnen zu müssen; der Rechner addiert intern ohnehin alles zu einer gemeinsamen Gesamtdauer in Minuten. Tage, Stunden und Minuten lassen sich außerdem beliebig miteinander kombinieren, z. B. 3 Tage und 6 Stunden gleichzeitig, statt nur jeweils eine einzelne Einheit auf einmal zu verwenden.

Kein Fristen-Rechner

Der Rechner addiert oder subtrahiert ausschließlich die eingegebene Dauer – er berechnet keine rechtliche Frist. Gesetzliche Fristen folgen nach § 187 BGB eigenen Zählregeln, ob der Tag des fristauslösenden Ereignisses selbst mitgezählt wird oder nicht, und nach § 188 BGB eigenen Regeln für das genaue Fristende bei nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmten Fristen – beides kann von dieser einfachen Zeitpunkt-Addition abweichen. Für eine rechtsverbindliche Fristberechnung ist der Rechner nicht geeignet.

Typische Anwendungen

Nützlich z. B., um einen Zeitpunkt „14 Tage ab heute“ zu ermitteln, einen Liefertermin „in 6 Wochen“ zu berechnen, oder um herauszufinden, welcher Zeitpunkt „72 Stunden vor“ einem bekannten Termin liegt.

Datenschutz

Der Rechner läuft vollständig im Browser; eingegebene Daten werden nicht gespeichert oder an einen Server übertragen.

Amtliche Quellen

§ 187 BGB – Fristbeginn und § 188 BGB – Fristende, gesetze-im-internet.de.