Zum Inhalt springen

Lohn & Gehalt

Bruttolohn in Netto umrechnen und pfändbare bzw. unpfändbare Anteile des Arbeitseinkommens ermitteln.

Werbung

Zwei Rechner für unterschiedliche Fragen

Die Kategorie Lohn & Gehalt bündelt zwei Rechner, die unterschiedliche Fragen rund um dein Arbeitseinkommen beantworten. Der Brutto-Netto-Lohn-Rechner schätzt aus deinem Bruttolohn und persönlichen Angaben wie Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht den voraussichtlichen Nettolohn – oder ermittelt umgekehrt aus einem gewünschten Netto das dafür erforderliche Brutto. Der Pfändungsrechner setzt dagegen bei einem bereits bekannten monatlichen Nettoarbeitseinkommen an und ermittelt daraus, unter Berücksichtigung der Anzahl unterhaltspflichtiger Personen, den pfändbaren und den unpfändbaren Anteil. So lässt sich für unterschiedliche Situationen im Berufsleben die passende Frage mit dem jeweils richtigen Werkzeug beantworten, statt beide Themen in einem einzigen, unübersichtlichen Rechner zu vermischen.

Welcher Rechner passt zu welcher Ausgangslage?

Wer wissen möchte, was von einem vereinbarten Bruttolohn voraussichtlich ausgezahlt wird, verwendet dafür den Brutto-Netto-Lohn-Rechner. Wer dagegen sein maßgebliches monatliches Nettoarbeitseinkommen bereits kennt und wissen möchte, welcher Anteil davon bei einer Lohnpfändung geschützt bleibt, verwendet den Pfändungsrechner. Beide Situationen kommen im Berufsleben häufig vor – etwa bei einem neuen Jobangebot, einer Gehaltsverhandlung oder einer angekündigten Lohnpfändung. Beide Rechner beantworten damit bewusst unterschiedliche Fragen und setzen an unterschiedlichen Stellen der Gehaltsabrechnung an.

Ergebnisse nicht ungeprüft hintereinander verwenden

Das vom Brutto-Netto-Lohn-Rechner berechnete Netto ist nicht in jedem Fall automatisch identisch mit dem für eine Lohnpfändung maßgeblichen Nettoarbeitseinkommen. Bestimmte Bestandteile des Arbeitslohns können nach § 850a ZPO ganz oder teilweise unpfändbar sein – etwa bei bestimmten Zulagen, Aufwandsentschädigungen oder Zuschlägen. Die beiden Rechner dieser Kategorie lassen sich deshalb nicht ohne eigene Prüfung direkt als Rechenkette hintereinander verwenden: Ein im Brutto-Netto-Lohn-Rechner berechnetes Netto sollte vor der Eingabe in den Pfändungsrechner auf seine pfändungsrechtliche Maßgeblichkeit hin geprüft werden. Bei entsprechenden Sonderfällen ist eine individuelle rechtliche oder abrechnungstechnische Prüfung erforderlich.

Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Aktualisierungen

Beide Rechner beruhen auf gesetzlichen Werten, die sich unabhängig voneinander ändern können. Der Brutto-Netto-Lohn-Rechner verwendet die hinterlegten Steuer- und Sozialversicherungswerte für das auswählbare Abrechnungsjahr 2026. Der Pfändungsrechner verwendet die ab dem 1. Juli 2026 gültige Pfändungstabelle. Steuerwerte werden in der Regel jährlich zum 1. Januar amtlich angepasst, Pfändungsfreigrenzen dagegen nach einem eigenen Turnus, meist zum 1. Juli. Weil sich beide Werte unabhängig voneinander und zu unterschiedlichen Zeitpunkten ändern, zeigt jede der beiden Rechnerseiten ihre eigene Datengrundlage und ihren eigenen Gültigkeitsstand direkt auf der jeweiligen Seite an. Welche konkreten Werte, Paragrafen und Quellen jeweils zugrunde liegen, ist direkt dort angegeben. Keine Behörde hat KlugeHelfer oder einen der beiden Rechner geprüft oder freigegeben.

Datenschutz und Grenzen

Beide Rechner verarbeiten deine eingegebenen Werte vollständig lokal in deinem Browser. Die Kategorie und ihre Rechner dienen einer schnellen, nachvollziehbaren Orientierung – sie ersetzen weder eine verbindliche Lohnabrechnung noch eine individuelle Steuer-, Schuldner- oder Rechtsberatung. Nicht jede Einkommensart und nicht jeder pfändungsrechtliche Sonderfall lässt sich damit vollständig abbilden.

Werbung