Mehrwertsteuer-Rechner
Gib einen Betrag ein, wähle die Richtung (Netto → Brutto oder Brutto → Netto) und den Steuersatz – Netto, Mehrwertsteuer und Brutto werden getrennt angezeigt.
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Netto, Umsatzsteuer und Brutto: der Unterschied
Netto ist der Betrag ohne Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer ist der gesetzlich vorgeschriebene Steuerbetrag darauf, und Brutto ist die Summe aus beidem (Netto + Umsatzsteuer) – der tatsächlich zu zahlende bzw. auf der Rechnung ausgewiesene Betrag.
Die Steuersätze in Deutschland
In Deutschland gilt nach § 12 UStG grundsätzlich ein regulärer Steuersatz von 19 % sowie ein ermäßigter Steuersatz von 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen, etwa Lebensmittel, Bücher und einige weitere gesetzlich festgelegte Bereiche. Welcher Satz jeweils gilt, richtet sich nach der Art des Umsatzes und gesetzlichen Vorgaben – er lässt sich nicht frei wählen. Für einzelne Sonderfälle, etwa bestimmte Photovoltaik-Lieferungen, gilt zusätzlich ein besonderer Steuersatz von 0 %, der in diesem Rechner nicht abgebildet ist.
Warum man von einem Bruttobetrag nicht einfach 19 % abzieht
Die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag – ein Bruttobetrag lässt sich deshalb nicht durch einfaches Abziehen von 19 % in den Nettobetrag umrechnen. Richtig: 119,00 € brutto ÷ 1,19 = 100,00 € netto, die Umsatzsteuer beträgt 19,00 €. Umgekehrt gilt: 100,00 € netto × 1,19 = 119,00 € brutto, ebenfalls 19,00 € Umsatzsteuer.
Warum die Reihenfolge der Rundung zählt
Die Beträge werden erst bei der finalen Darstellung Cent-genau gerundet, die Zwischenrechnung nutzt durchgehend den vollen, ungerundeten Wert. Dadurch bleibt z.B. 119,00 € brutto bei 19 % exakt 100,00 € netto – würde stattdessen bereits die Mehrwertsteuer selbst zwischengerundet, könnte sich das Ergebnis um einen Cent verschieben.
Formel
Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz). Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz). Die Mehrwertsteuer selbst ergibt sich in beiden Richtungen als Differenz zwischen Brutto und Netto.
Richtung und Steuersatz umschalten
Über die beiden Schaltflächen wechselst du zwischen den Richtungen Netto → Brutto und Brutto → Netto, über die beiden Steuersatz-Schaltflächen zwischen 19 % und 7 %. Der eingegebene Betrag bleibt beim Umschalten unverändert stehen und wird lediglich nach der jeweils neu gewählten Richtung bzw. dem neu gewählten Satz neu interpretiert und neu berechnet – anders als ein Tauschen-Symbol, das Ergebniswerte vertauschen würde.
Keine negativen Beträge
Anders als etwa beim Währungsrechner weist dieser Rechner einen negativen Betrag ausdrücklich als ungültig zurück – ein negativer Netto-, Brutto- oder Rechnungsbetrag ist hier fachlich nicht sinnvoll. Der Wert 0 ist dagegen gültig und ergibt in allen drei Feldern 0,00 €.
Sehr kleine Beträge und Cent-Rundung
Bei sehr kleinen Beträgen kann die ausgewiesene Mehrwertsteuer trotz Cent-genauer Rundung als „0,00 €“ erscheinen, obwohl rechnerisch ein winziger positiver Steueranteil vorliegt – etwa bei 0,01 € netto und 19 % Steuersatz (0,0019 € Steuer, gerundet 0,00 €, Brutto bleibt bei 0,01 €). Das ist eine Folge der zweistelligen Rundung für die Anzeige, kein Rechenfehler.
Grenzen: keine Steuerberatung
Der Rechner entscheidet selbst nicht, welcher Steuersatz für einen konkreten Umsatz gilt, ob eine Steuerbefreiung greift, wo der umsatzsteuerliche Leistungsort liegt oder ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist, bei dem die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Solche Einordnungen hängen von der Art des Umsatzes, den Beteiligten und oft vom Einzelfall ab. Dieser Rechner führt ausschließlich die Rechenoperation für einen bereits feststehenden Steuersatz aus und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Rechtsquelle
Die genannten Steuersätze beruhen auf § 12 Abs. 1 und Abs. 2 UStG, der kurz erwähnte Sonderfall auf § 12 Abs. 3 UStG (Umsatzsteuergesetz), Fundstelle: gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: September 2026.
Verwandte Rechner
Für die Umrechnung von Bruttolohn in Nettolohn inklusive Lohnsteuer und Sozialabgaben – eine völlig andere Abgabenart als die hier behandelte Umsatzsteuer auf Rechnungsbeträge – eignet sich der Brutto-Netto-Lohn-Rechner. Für die Umrechnung von Beträgen zwischen internationalen Währungen eignet sich der Währungsrechner.
