Arbeitstage
Berechnet die tatsächlichen Arbeitstage eines Monats bzw. Jahres unter Berücksichtigung von Bundesland, gesetzlichen Feiertagen, Wochenenden und deiner persönlichen Arbeitswoche – auch rückwirkend, z.B. für Steuererklärungen oder sonstige Nachweise.
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- Arbeitstage gesamt
- Freie Wochentage
- Feiertage an Arbeitstagen
- Wochenenden
- Kalendertage
- Wochenenden
- Feiertage
- Arbeitstage
Was als Arbeitstag zählt
Ein Tag zählt hier als Arbeitstag, wenn sein Wochentag zu deiner persönlichen Arbeitswoche gehört UND er kein gesetzlicher Feiertag in deinem gewählten Bundesland ist. Ausgehend von deiner Arbeitswoche (z.B. Montag bis Freitag) ermittelt der Rechner für den gewählten Monat bzw. das gewählte Jahr zunächst die Wochenenden und anschließend die gesetzlichen Feiertage deines Bundeslands – dieselbe Feiertagsdatenbank wie beim Urlaubsoptimierer und dem Rechner „Arbeitstage zwischen zwei Daten“.
Frei wählbare Arbeitswoche
Standardmäßig ist Montag bis Freitag voreingestellt, du kannst aber jeden Wochentag einzeln an- oder abwählen – etwa für eine Sechs-Tage-Woche mit Samstag oder ein Schichtmodell mit Sonntagsarbeit. Ein Feiertag, der ohnehin auf einen Tag fällt, der bei dir kein persönlicher Arbeitstag ist (z.B. ein Feiertag am Wochenende bei der üblichen Mo–Fr-Woche), verringert die Arbeitstage-Zahl dabei nicht zusätzlich – die Bedingung oben ist eine einzige Und-Verknüpfung, kein sequenzieller Abzug in mehreren Schritten.
Kalendertage, Wochenenden und Feiertage im Überblick
Die Übersicht zeigt für den gewählten Zeitraum vier Kennzahlen nebeneinander: die tatsächlichen Kalendertage, die echten Samstage/Sonntage (unabhängig von deiner Arbeitswochen-Auswahl), die gesetzlichen Feiertage, die auf einen deiner persönlichen Arbeitstage fallen, sowie die daraus resultierenden Arbeitstage. So lässt sich nachvollziehen, wie sich ein Ergebnis zusammensetzt, statt nur eine einzelne Endzahl zu sehen.
Bundesland und lokale Feiertage
Da Feiertage je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, führt dieselbe Wahl von Monat und Arbeitswoche in verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Ergebnissen. In Bayern lassen sich zusätzlich Mariä Himmelfahrt und das Augsburger Friedensfest gesondert zuschalten, da diese beiden Feiertage nicht landesweit gelten, sondern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung bzw. ausschließlich in der Stadt Augsburg – der Rechner nimmt sie deshalb standardmäßig nicht automatisch an, sondern bietet sie als bewusst abwählbare Zusatzoption an.
Historischer Datenbereich und Zukunftsfortschreibung
Das Jahr lässt sich ab 2015 wählen – für frühere Jahre sind die hinterlegten Gültigkeitszeiträume der Feiertagsregeln nicht durchgehend geprüft. Bekannte spätere Gesetzesänderungen mit dokumentiertem Einführungsjahr berücksichtigt der Rechner dabei korrekt jahresgenau, etwa den Reformationstag, der in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erst seit 2018 gesetzlicher Feiertag ist. Für zukünftige Jahre gibt es dagegen keine feste Obergrenze: Der Rechner schreibt die aktuell hinterlegten Feiertagsregeln fort, spätere Gesetzesänderungen kann er naturgemäß nicht vorwegnehmen.
Schaltjahre
Schaltjahre werden automatisch korrekt berücksichtigt – der 29. Februar zählt in einem Schaltjahr wie jeder andere Kalendertag als Wochenend- oder Arbeitstag, je nachdem, auf welchen Wochentag er fällt.
Abgrenzung zu verwandten Rechnern
Dieser Rechner berechnet immer einen vollständigen Kalendermonat bzw. ein vollständiges Kalenderjahr. Für einen frei wählbaren Zeitraum zwischen zwei beliebigen Daten – etwa für ein Praktikum oder einen befristeten Vertrag – eignet sich stattdessen der Rechner Arbeitstage zwischen zwei Daten, der dieselbe Feiertagslogik nutzt. Um aus den ermittelten Arbeitstagen konkrete Urlaubsvorschläge zu entwickeln, die möglichst viele zusammenhängende freie Tage ergeben, ist der Urlaubsoptimierer der richtige Rechner – dieser hier zählt nur, er plant nicht.
Auch rückwirkend nutzbar
Der Rechner funktioniert auch für vergangene Zeiträume, etwa um für eine Steuererklärung oder einen sonstigen Nachweis rückblickend zu ermitteln, wie viele tatsächliche Arbeitstage in einem bestimmten Monat oder Jahr angefallen sind.
Grenzen des Rechners
Die berechneten Arbeitstage sind eine Orientierungshilfe anhand deiner gewählten Parameter – keine Garantie und keine individuelle arbeitsrechtliche oder steuerliche Beratung. Der Rechner trifft keine Aussage über deinen individuellen Arbeitsvertrag, einen Schichtplan oder eine betriebliche Betriebsruhe – Kurzarbeit, Krankheit, Homeoffice-Regelungen oder sonstige Abwesenheiten werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Feiertagsdaten & Quellen
Feiertagsdaten
Basieren primär auf dem jeweiligen Feiertagsgesetz des Bundeslandes (amtliches Landesrecht-Portal). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dient dabei nur als ergänzende Sekundärquelle zur Gegenprüfung, nie als alleinige Grundlage. Bewegliche Feiertage (Ostern und davon abhängige Termine) werden mathematisch nach dem gregorianischen Kalender berechnet, nicht als Jahresliste gepflegt.
Urlaubsvorschläge
Werden von KlugeHelfer anhand deiner ausgewählten Arbeitstage, Feiertage und Urlaubstage berechnet – eine optimierte Kombination anhand deiner Parameter, keine Garantie und keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Betriebliche Regeln, Genehmigung durch den Arbeitgeber sowie Tarif-/Arbeitsvertrag werden nicht berücksichtigt.
Regionale Besonderheiten
- Fronleichnam (Sachsen, Thüringen): In Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam nur in einzelnen, per Rechtsverordnung festgelegten Gemeinden (u.a. im Bautzener Raum bzw. im Eichsfeld) gesetzlicher Feiertag – nicht im gesamten Bundesland. Diese Gemeindeliste wird hier nicht nachgebildet; Fronleichnam wird für Sachsen und Thüringen daher nicht automatisch als Feiertag gerechnet.
- Mariä Himmelfahrt (nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) (Bayern): Gilt in Bayern nur in Gemeinden, in denen laut Zensus mehr katholische als evangelische Einwohner leben (Art. 1 Abs. 3 BayFTG). Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht die betroffenen Gemeinden nach jedem Zensus neu.
- Augsburger Friedensfest (nur Stadt Augsburg) (Bayern): Gesetzlicher Feiertag ausschließlich in der Stadt Augsburg (Art. 1 Abs. 2 BayFTG).
- Reformationstag (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein): In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Reformationstag erst seit 2018 gesetzlicher Feiertag (Beschluss der Norddeutschen Konferenz vom 2. Februar 2018, landesgesetzlich umgesetzt im Laufe des Jahres 2018). In früheren Jahren war er dort kein Feiertag.
- Buß- und Bettag (Sachsen): Bundesweit nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag; in den übrigen Ländern 1995 im Zuge der Einführung der sozialen Pflegeversicherung abgeschafft (§ 58 SGB XI).
Amtliche Quellen
- Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) — Land Baden-Württemberg (Landesrecht BW), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG), Art. 1 — Freistaat Bayern – Bürgerservice (gesetze-bayern.de), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG BE), § 1 Allgemeine Feiertage — Land Berlin (Landesrecht Berlin), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) — Land Brandenburg (BRAVORS Landesrecht Brandenburg), geprüft am 2026-09-03
- Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage — Freie Hansestadt Bremen (Transparenzportal Bremen), geprüft am 2026-09-02
- Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) — Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrecht Hamburg), geprüft am 2026-08-18
- Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) — Land Hessen (Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über die Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG M-V) — Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesrecht M-V), geprüft am 2026-08-18
- Niedersächsisches Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) — Land Niedersachsen (Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem, NI-VORIS), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) — Land Nordrhein-Westfalen (RECHT.NRW.DE), geprüft am 2026-09-03
- Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – LFtG) — Land Rheinland-Pfalz (Landesrecht RLP), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – SFG) — Saarland (Bürgerservice recht.saarland.de), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) — Sächsische Staatskanzlei (REVOSax Landesrecht Sachsen), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LSA – FeiertG LSA) — Land Sachsen-Anhalt (Landesrecht Sachsen-Anhalt), geprüft am 2026-08-18
- Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) — Land Schleswig-Holstein (Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein), geprüft am 2026-08-18
- Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG), § 2 Gesetzliche Feiertage — Freistaat Thüringen (Landesrecht Thüringen), geprüft am 2026-08-18
- Gesetzliche Feiertage – Übersicht nach Bundesländern — Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) – Sekundärquelle zur Gegenprüfung, geprüft am 2026-08-18
- Mariä Himmelfahrt – Feststellung der Gemeinden nach Zensus — Bayerisches Landesamt für Statistik, geprüft am 2026-08-18
Unterstützt werden das aktuelle und die kommenden Kalenderjahre. Historische Feiertage vergangener Jahre werden nicht rückwirkend aus heutigen Regeln abgeleitet – ein eigenes Modul dafür ist für später vorgesehen.
