Zum Inhalt springen

Arbeitstage zwischen zwei Daten

Gib zwei Daten, dein Bundesland und deine persönliche Arbeitswoche an und erhalte die Arbeitstage in diesem Zeitraum inklusive gesetzlicher Feiertage.

Werbung
Persönliche Arbeitstage

Kalendertage

–

Wochenenden

–

Feiertage

–

Arbeitstage

–

Feiertage nach Bundesland berücksichtigt

Anders als der einfache Arbeitstage-Zähler (Kategorie Zeit) berücksichtigt dieser Rechner zusätzlich gesetzliche Feiertage nach Bundesland – dieselbe Feiertagsdatenbank wie beim Urlaubsoptimierer und dem Arbeitstage-Rechner in der Kategorie Kalender. Dadurch bezieht das Ergebnis gesetzliche Feiertage mit ein, nicht nur eine reine Wochentags-Zählung – Urlaubstage, Krankheitstage, Betriebsschließungen sowie kommunale oder betriebliche Sonderregelungen bleiben davon unberührt und lassen sich hier nicht abbilden. Für die tatsächlich abgerechnete Arbeitstage-Zahl eines Zeitraums bleibt deshalb die eigene Zeiterfassung oder Personalabteilung maßgeblich, nicht dieser Rechner.

„Wochenenden“ ist eine reine Kalenderzählung

Die Kennzahl „Wochenenden“ zählt die tatsächlichen Samstage und Sonntage im Zeitraum, unabhängig davon, welche Wochentage als persönliche Arbeitstage ausgewählt sind. Bei der üblichen Mo–Fr-Woche ergänzt sich das sauber zu den übrigen Kennzahlen. Wählst du dagegen z.B. Samstag als persönlichen Arbeitstag, zählt dieser Tag sowohl zu „Wochenenden“ als auch zu „Arbeitstage“ – die vier Kennzahlen summieren sich dann nicht mehr zwangsläufig zu den Kalendertagen, jede für sich bleibt aber korrekt berechnet. Feiertage werden dabei nie doppelt abgezogen: Ein Feiertag zählt nur dann als „Feiertage“, wenn er zusätzlich auf einen ausgewählten persönlichen Arbeitstag fällt; auf einem ohnehin nicht ausgewählten Tag oder einem regulären Wochenendtag reduziert derselbe Feiertag die Arbeitstage-Zahl kein zweites Mal.

Historische Jahre und Grenzen

Startdaten vor dem Jahr 2015 weist der Rechner mit einer Fehlermeldung zurück, statt ein scheinbar vollständiges, aber unsicheres Ergebnis anzuzeigen: Vor 2015 sind die hinterlegten Gültigkeitszeiträume der Feiertagsregeln nicht durchgehend geprüft, und für Jahre vor der deutschen Wiedervereinigung 1990, in denen Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Feiertage kannten, bildet die heutige Regellage die damalige Rechtslage ohnehin nicht ab. Bekannte spätere Gesetzesänderungen mit dokumentiertem Einführungsjahr (z. B. den Reformationstag in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erst ab 2018) berücksichtigt der Rechner dagegen korrekt jahresgenau. Zukünftige Jahre sind bewusst nicht begrenzt – dabei können naturgemäß noch keine gesetzlichen Änderungen berücksichtigt sein, die erst nach dem heutigen Datenstand beschlossen werden.

Typische Anwendungsfälle

Nützlich z.B. für die Planung von Projektlaufzeiten oder um vorab abzuschätzen, wie viele Arbeitstage nach Wochentags-Auswahl und gesetzlichen Feiertagen in einem bestimmten Zeitraum anfallen – etwa für ein Praktikum, einen befristeten Vertrag oder einen Lieferzeitraum. Für eine rechtsverbindliche Fristberechnung ist der Rechner nicht geeignet, da gesetzliche Fristen eigenen Zählregeln folgen können, die von dieser reinen Arbeitstage-Zählung abweichen.

Werbung

Feiertagsdaten & Quellen

Feiertagsdaten

Basieren primär auf dem jeweiligen Feiertagsgesetz des Bundeslandes (amtliches Landesrecht-Portal). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dient dabei nur als ergänzende Sekundärquelle zur Gegenprüfung, nie als alleinige Grundlage. Bewegliche Feiertage (Ostern und davon abhängige Termine) werden mathematisch nach dem gregorianischen Kalender berechnet, nicht als Jahresliste gepflegt.

Urlaubsvorschläge

Werden von KlugeHelfer anhand deiner ausgewählten Arbeitstage, Feiertage und Urlaubstage berechnet – eine optimierte Kombination anhand deiner Parameter, keine Garantie und keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Betriebliche Regeln, Genehmigung durch den Arbeitgeber sowie Tarif-/Arbeitsvertrag werden nicht berücksichtigt.

Regionale Besonderheiten

  • Fronleichnam (Sachsen, Thüringen): In Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam nur in einzelnen, per Rechtsverordnung festgelegten Gemeinden (u.a. im Bautzener Raum bzw. im Eichsfeld) gesetzlicher Feiertag – nicht im gesamten Bundesland. Diese Gemeindeliste wird hier nicht nachgebildet; Fronleichnam wird für Sachsen und Thüringen daher nicht automatisch als Feiertag gerechnet.
  • Mariä Himmelfahrt (nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) (Bayern): Gilt in Bayern nur in Gemeinden, in denen laut Zensus mehr katholische als evangelische Einwohner leben (Art. 1 Abs. 3 BayFTG). Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht die betroffenen Gemeinden nach jedem Zensus neu.
  • Augsburger Friedensfest (nur Stadt Augsburg) (Bayern): Gesetzlicher Feiertag ausschließlich in der Stadt Augsburg (Art. 1 Abs. 2 BayFTG).
  • Reformationstag (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein): In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Reformationstag erst seit 2018 gesetzlicher Feiertag (Beschluss der Norddeutschen Konferenz vom 2. Februar 2018, landesgesetzlich umgesetzt im Laufe des Jahres 2018). In früheren Jahren war er dort kein Feiertag.
  • Buß- und Bettag (Sachsen): Bundesweit nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag; in den übrigen Ländern 1995 im Zuge der Einführung der sozialen Pflegeversicherung abgeschafft (§ 58 SGB XI).

Amtliche Quellen

Unterstützt werden das aktuelle und die kommenden Kalenderjahre. Historische Feiertage vergangener Jahre werden nicht rückwirkend aus heutigen Regeln abgeleitet – ein eigenes Modul dafür ist für später vorgesehen.