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Schichtdauer

Gib Schichtbeginn, Schichtende und Pause ein und erhalte Brutto, Pause, Netto sowie den Tag-/Nachtanteil der Schicht.

Gesetzlicher Standard nach § 2 Abs. 3 ArbZG: 23:00–06:00 Uhr, für Bäckereien und Konditoreien 22:00–05:00 Uhr. Bei Bedarf anpassbar.

Brutto

–

Pause

–

Netto

–

Tagesanteil der Bruttoschicht

–

Nachtanteil der Bruttoschicht

–

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Schichtdauer statt einfacher Arbeitszeit

Anders als der einfache Arbeitszeitrechner liefert Schichtdauer zusätzlich eine Aufteilung der Schicht in Tag- und Nachtanteil – gedacht für Schichtarbeit, bei der diese Unterscheidung regelmäßig relevant ist, etwa zur eigenen Kontrolle der Lohnabrechnung.

Bruttoschicht, Pause und Netto-Arbeitszeit

Gib Schichtbeginn, Schichtende und die Pausenzeit ein – der Rechner zeigt die Brutto-Schichtdauer (Zeit zwischen Beginn und Ende), die abgezogene Pause und die verbleibende Netto-Arbeitszeit. Liegt das Schichtende rechnerisch vor dem Schichtbeginn, erkennt der Rechner automatisch eine Schicht über Mitternacht und rechnet den Folgetag mit ein, erkennbar am Hinweis „Schicht über Mitternacht erkannt.“ unter dem Ergebnis.

Nachtzeit nach § 2 Abs. 3 ArbZG

Zusätzlich zeigt der Rechner, welcher Teil der Bruttoschicht auf die gesetzliche Nachtzeit fällt. Nach § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Nachtzeit „die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr“. Der Nachtzeitraum ist entsprechend mit 23:00–06:00 Uhr voreingestellt; für Bäckereien und Konditoreien lässt er sich über die beiden Felder „Nachtzeit von“ und „Nachtzeit bis“ auf 22:00–05:00 Uhr umstellen oder auf einen beliebigen anderen Zeitraum anpassen.

Nachtzeit ist nicht Nachtarbeit oder Nachtarbeitnehmer

Der Rechner berechnet ausschließlich Nachtzeit im Sinne von § 2 Abs. 3 ArbZG, also eine reine Uhrzeit-Definition. Damit ist noch nicht automatisch „Nachtarbeit“ im Sinne von § 2 Abs. 4 ArbZG gemeint – das ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst – und erst recht nicht der Status „Nachtarbeitnehmer“ nach § 2 Abs. 5 ArbZG, der zusätzlich an die Arbeitszeitgestaltung in Wechselschicht oder an mindestens 48 Nachtarbeitstage im Kalenderjahr anknüpft. Beides bewertet der Rechner nicht.

Nachtanteil bezieht sich auf die Bruttoschicht

Der Nachtanteil bezieht sich bewusst auf die Bruttoschicht, nicht auf die Netto-Arbeitszeit: Die Pause liegt nur als Dauer vor, nicht als konkretes Zeitintervall, daher lässt sich nicht bestimmen, ob sie in den Tag- oder Nachtanteil fiel. Eine Aufteilung der Netto-Zeit wäre keine belastbare Angabe, sondern eine unbegründete Annahme.

Nachgerechnete Beispiele

Bei einer Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr mit 30 Minuten Pause und dem Standard-Nachtzeitraum 23:00–06:00 Uhr ergeben sich 8 Std 0 Min brutto, 7 Std 30 Min netto sowie 1 Std 0 Min Tages- und 7 Std 0 Min Nachtanteil. Für eine Bäckerei-Schicht von 20:00 bis 06:00 Uhr mit demselben Pausenwert und dem angepassten Nachtzeitraum 22:00–05:00 Uhr ergeben sich 10 Std 0 Min brutto sowie 3 Std 0 Min Tages- und 7 Std 0 Min Nachtanteil.

Ungültige Eingaben

Ist die eingetragene Pause länger als die Bruttoschicht, zeigt der Rechner statt Netto-, Tages- und Nachtanteil den Hinweis „Die Pause ist länger als die Schicht.“ an. Sind „Nachtzeit von“ und „Nachtzeit bis“ identisch eingetragen, erkennt der Rechner das als ungültigen Nachtzeitraum und zeigt einen entsprechenden Hinweis, da sich daraus kein sinnvoller Zeitabschnitt bilden lässt.

Kein Zuschlag, keine Zahlungsberechnung

Der Rechner berechnet selbst keinen Nachtzuschlag und keinen Freizeitausgleich – der ermittelte Nachtanteil ist eine reine Zeitangabe. Nach § 6 Abs. 5 ArbZG muss der Arbeitgeber, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, einem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewähren. Diese Vorschrift betrifft Nachtarbeitnehmer im Sinne von § 2 Abs. 5 ArbZG; ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, kann der Rechner nicht beurteilen. Ebenso wenig kann er bestimmen, was im Einzelfall als „angemessen“ gilt oder wie hoch ein konkreter Zuschlag ausfallen müsste.

Grenzen

Der Rechner arbeitet mit reinen Uhrzeiten ohne Datumsbezug, eine Schicht kann deshalb rechnerisch höchstens knapp 24 Stunden umfassen. Für Schichtpläne über mehrere Tage, wiederkehrende Schichtmuster oder eine dauerhafte Zeiterfassung ist der Rechner nicht gedacht – jede Schicht wird einzeln für sich berechnet.

Typische Anwendungen

Genutzt wird der Rechner z. B., um die eigene Netto-Arbeitszeit einer Nacht- oder Spätschicht zu überprüfen, oder um vor der Lohnabrechnung einzuschätzen, wie viele Stunden einer Schicht rein zeitlich in die gesetzliche Nachtzeit fallen.

Datenschutz

Der Rechner läuft vollständig im Browser; eingegebene Zeiten werden nicht gespeichert oder an einen Server übertragen.

Verwandte Rechner

Für den schnellen Alltags-Überblick ohne Nachtanteil-Auswertung eignet sich der Arbeitszeitrechner. Um eine bereits berechnete Netto-Arbeitszeit mit einer Soll-Arbeitszeit und einem bestehenden Stundenkonto abzugleichen, eignet sich der Überstundenrechner.