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Arbeitszeitrechner

Gib Start, Ende und Pause ein und erhalte sofort deine Nettoarbeitszeit.

Nettoarbeitszeit

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Was der Arbeitszeitrechner berechnet

Der Rechner ermittelt aus einer eingegebenen Start- und Endzeit sowie einer Pausenzeit in Minuten die Nettoarbeitszeit eines einzelnen Arbeitstages. Er speichert keine Daten und ersetzt keine betriebliche Arbeitszeiterfassung – er liefert ausschließlich eine einmalige Berechnung für die aktuell eingegebenen Werte.

Beginn, Ende und Pause

Start und Ende werden als Uhrzeit eingegeben, die Pause als Anzahl Minuten. Eine eingegebene Pause wird vom Rechner als tatsächlich genommen angenommen – der Rechner kann nicht prüfen, ob eine Pause in der Realität auch eingehalten wurde.

Bruttoanwesenheit und Nettoarbeitszeit

Die Bruttoanwesenheit ist die reine Zeitspanne zwischen Start und Ende, ohne Abzug. Die Nettoarbeitszeit ergibt sich, indem die eingegebene Pause von der Bruttoanwesenheit abgezogen wird. Ist die eingegebene Pause länger als die Bruttoanwesenheit, zeigt der Rechner einen Hinweis statt eines negativen oder unsinnigen Ergebnisses.

Arbeit über Mitternacht

Liegt die Endzeit rechnerisch vor der Startzeit (z. B. Start 22:00, Ende 06:00), erkennt der Rechner automatisch eine Schicht über Mitternacht und rechnet 24 Stunden hinzu. Sind Start- und Endzeit identisch, ergibt sich dagegen keine volle Tagesschicht, sondern eine Bruttoanwesenheit von 0 Stunden.

Gesetzliche Definition der Arbeitszeit

Nach § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die vom Rechner ausgegebene Nettoarbeitszeit entspricht damit begrifflich der Arbeitszeit im Sinne des ArbZG – die Bruttoanwesenheit dagegen nicht, da sie die Pause noch enthält.

Gesetzliche Pausenstaffel

Nach § 4 ArbZG sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgeschrieben, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs bis zu neun Stunden beträgt, und mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Ruhepausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Bei genau sechs Stunden besteht noch keine gesetzliche Pausenpflicht.

Acht- und Zehnstundengrenze

Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Dieser Rechner prüft keinen solchen Ausgleichszeitraum, sondern zeigt nur die Dauer eines einzelnen Tages.

Ruhepause ist nicht Ruhezeit

Die Ruhepause nach § 4 ArbZG unterbricht die Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages. Die Ruhezeit nach § 5 ArbZG ist dagegen der ununterbrochene Zeitraum von mindestens elf Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Dieser Rechner berechnet ausschließlich die Nettoarbeitszeit eines Tages, nicht die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.

Was der Rechner nicht beurteilen kann

Der Rechner prüft nicht, ob eine eingegebene Pause die gesetzliche Mindestpause erreicht, und weist keine entsprechende Warnung aus. Er trifft keine Aussage zu Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft oder Wegezeiten, und ist keine Rechtsberatung. Ob eine eingegebene Pause tatsächlich genommen wurde oder ob sie vom Arbeitslohn abgezogen wird, kann der Rechner ebenfalls nicht beurteilen.

Nachgerechnete Beispiele

08:00–16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 8 Std 0 Min, entsprechend 8 Std. 08:00–17:00 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 8 Std 30 Min bzw. 8,5 Std. 08:00–18:00 Uhr mit 45 Minuten Pause ergeben 9 Std 15 Min bzw. 9,25 Std. 22:00–06:00 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 7 Std 30 Min bzw. 7,5 Std, als Schicht über Mitternacht erkannt. 23:30–00:15 Uhr ohne Pause ergeben 0 Std 45 Min bzw. 0,75 Std. Bei identischer Start- und Endzeit ergibt sich 0 Std 0 Min. Ist die Pause länger als die Bruttoanwesenheit, erscheint der Hinweis „Die Pause ist länger als die Zeit zwischen Start und Ende.“

Rundung und Eingabegrenzen

Die Nettoarbeitszeit wird auf die volle Minute gerundet angezeigt, zusätzlich als Dezimalstunden mit zwei Nachkommastellen. Pause und Uhrzeiten werden bei leerer oder ungültiger Eingabe mit einem Hinweis statt eines falschen Ergebnisses ausgewiesen.

Datenschutz und Grenzen

Der Rechner läuft vollständig im Browser; Eingaben werden nicht gespeichert oder an einen Server übertragen. Dieses Ergebnis ist eine allgemeine Information, keine automatisch abrechnungs-, tarif- oder arbeitsrechtlich verbindliche Aussage.

Verwandte Rechner

Für die Feierabend-Uhrzeit statt der Nettoarbeitszeit eignet sich der Feierabendrechner. Ob eine eingegebene Pause die gesetzliche Mindestpause erreicht, zeigt der Pausenrechner. Für eine detaillierte Schichtanalyse inklusive Nachtanteil eignet sich Schichtdauer, für mehrere einzelne Pausen an einem Tag der Rechner Mehrere Pausen. Für eine ganze Woche mit mehreren Tagen ist die Wochenarbeitszeit besser geeignet.