Feierabendrechner
Gib Start, Sollarbeitszeit und Pause ein und erhalte deine Feierabendzeit.
–
Was der Feierabendrechner berechnet
Der Rechner ermittelt aus einer Startzeit, einer geplanten Sollarbeitszeit in Stunden und einer Pause in Minuten die Uhrzeit, zu der der Arbeitstag rechnerisch endet. Er speichert keine Daten und dokumentiert keine tatsächlich geleistete Arbeit – er projiziert ausschließlich aus den eingegebenen Werten einen zukünftigen Zeitpunkt.
Arbeitsbeginn, Sollarbeitszeit und Pause
Start wird als Uhrzeit eingegeben, die Sollarbeitszeit als Dezimalstunden (z. B. 7,5 für 7 Stunden 30 Minuten, mit Komma oder Punkt) und die Pause als Anzahl Minuten. Eine eingegebene Pause wird vom Rechner als tatsächlich genommen angenommen – der Rechner kann nicht prüfen, ob eine Pause in der Realität auch eingehalten wird.
Nettoarbeitszeit und Anwesenheitsdauer
Die eingegebene Sollarbeitszeit entspricht der geplanten Nettoarbeitszeit ohne Pause. Die Anwesenheitsdauer – die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Feierabend – ergibt sich, indem die Pause zur Sollarbeitszeit addiert wird. Anwesenheitsdauer und Nettoarbeitszeit sind deshalb nicht dasselbe: Die Anwesenheitsdauer enthält die Pause, die Nettoarbeitszeit nicht.
Berechnung der Feierabend-Uhrzeit
Der Feierabend ergibt sich rechnerisch aus Startzeit plus Sollarbeitszeit plus Pause. Sind Start und Sollarbeitszeit die geplanten Ausgangswerte, entspricht das Ergebnis der Uhrzeit, zu der die geplante Anwesenheitsdauer erreicht ist.
Feierabend nach Mitternacht
Ergibt sich rechnerisch eine Uhrzeit nach Mitternacht, weist der Rechner das ausdrücklich als „am nächsten Tag“ aus, statt eine Uhrzeit ohne Datumsbezug anzuzeigen. Liegt das Ergebnis rechnerisch mehr als einen Tag später – etwa bei einer ungewöhnlich langen eingegebenen Pause –, zeigt der Rechner stattdessen die tatsächliche Anzahl Tage an, z. B. „in 2 Tagen“.
Gesetzliche Pausenstaffel
Nach § 4 ArbZG sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs bis zu neun Stunden beträgt, und mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Ruhepausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Acht- und Zehnstundengrenze
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Der Rechner prüft keine solche Ausgleichsvoraussetzung und akzeptiert jede eingegebene Sollarbeitszeit.
Ruhepause und Ruhezeit
Die Ruhepause nach § 4 ArbZG unterbricht die Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages. Die Ruhezeit nach § 5 ArbZG ist dagegen der ununterbrochene Zeitraum von mindestens elf Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten – eine andere Größe, die dieser Rechner nicht berechnet.
Warum das Ergebnis keine Arbeitszeitfreigabe ist
Die berechnete Feierabend-Uhrzeit ist keine Bestätigung, dass die eingegebenen Werte arbeitsrechtlich zulässig sind. Der Rechner prüft nicht, ob die eingegebene Pause die gesetzliche Mindestpause erreicht, bezeichnet eine Pause nicht als bezahlt oder unbezahlt, und trifft keine Aussage zu Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Schichtmodellen, Bereitschaftsdienst, Wegezeiten oder Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen. Er ist keine Rechtsberatung.
Nachgerechnete Beispiele
Start 08:00 Uhr, 8 Stunden Sollzeit, 30 Minuten Pause ergeben Feierabend um 16:30 Uhr. Start 08:00 Uhr, 8,5 Stunden Sollzeit, 30 Minuten Pause ergeben 17:00 Uhr. Start 06:30 Uhr, 7,5 Stunden Sollzeit, 30 Minuten Pause ergeben 14:30 Uhr. Start 22:00 Uhr, 8 Stunden Sollzeit, 30 Minuten Pause ergeben 06:30 Uhr, ausgewiesen als „am nächsten Tag“. Start 23:30 Uhr, 1 Stunde Sollzeit, ohne Pause ergeben 00:30 Uhr, ebenfalls „am nächsten Tag“. Bei Sollzeit 0 und Pause 0 entspricht der Feierabend exakt der Startzeit. Bei Start 08:00 Uhr, Sollzeit 0 und einer ungewöhnlich langen Pause von 2.880 Minuten (2 Tagen) zeigt der Rechner exakt 08:00 Uhr, ausgewiesen als „in 2 Tagen“, statt fälschlich „am nächsten Tag“.
Rundung und Eingabegrenzen
Die Feierabend-Uhrzeit wird auf die volle Minute gerundet angezeigt. Start, Sollzeit und Pause werden bei leerer, negativer oder ungültiger Eingabe mit einem Hinweis statt eines falschen Ergebnisses ausgewiesen.
Datenschutz und Grenzen
Der Rechner läuft vollständig im Browser; Eingaben werden nicht gespeichert oder an einen Server übertragen. Das Ergebnis ist eine allgemeine Information, keine automatisch abrechnungs-, tarif- oder arbeitsrechtlich verbindliche Aussage.
Amtliche Quellen
Verwandte Rechner
Für die Nettoarbeitszeit aus Start, Ende und Pause statt der Feierabend-Uhrzeit eignet sich der Arbeitszeitrechner. Ob eine eingegebene Pause die gesetzliche Mindestpause erreicht, zeigt der Pausenrechner. Für eine detaillierte Schichtanalyse inklusive Nachtanteil eignet sich Schichtdauer, für eine ganze Woche mit mehreren Tagen die Wochenarbeitszeit.
