Pausenrechner
Gib deine Arbeitszeit ein und erhalte die gesetzliche Mindestpause.
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Was der Pausenrechner berechnet
Der Rechner ermittelt aus einer eingegebenen Arbeitszeit in Dezimalstunden die gesetzliche Mindestpause nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Er speichert keine Daten – er liefert ausschließlich eine einmalige Berechnung für den aktuell eingegebenen Wert.
Welche Arbeitszeit eingegeben wird
Die Arbeitszeit wird als Dezimalstunden eingegeben, mit Komma oder Punkt (z. B. 6,5 für 6 Stunden 30 Minuten). Eine Uhrzeit- oder Minutenangabe lässt sich nicht direkt eintragen – sie muss vorher in Dezimalstunden umgerechnet werden.
Arbeitszeit und Anwesenheitsdauer
Die eingegebene Arbeitszeit im Sinne des § 4 ArbZG ist die Zeit ohne Ruhepausen. Die tatsächliche Anwesenheitsdauer im Betrieb liegt dementsprechend um die Pause höher als die eingegebene Arbeitszeit – der Rechner rechnet die Pause nicht automatisch zur Arbeitszeit hinzu und ändert die eingegebene Arbeitszeit auch nicht rückwirkend, wenn sich daraus eine Pausenpflicht ergibt.
Die allgemeine Pausenstaffel
Nach § 4 ArbZG sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Bis einschließlich sechs Stunden besteht nach dieser Vorschrift keine gesetzliche Pausenpflicht.
Die Grenze von sechs Stunden
Bei exakt sechs Stunden Arbeitszeit besteht noch keine Pflicht zu einer Ruhepause – erst bei mehr als sechs Stunden greift die 30-Minuten-Regel. Der Rechner zeigt bei genau 6 Stunden „Keine Pflichtpause“ an, bei geringfügig mehr als 6 Stunden (z. B. 6,01 Stunden) bereits „30 Minuten“.
Die Grenze von neun Stunden
Bei exakt neun Stunden Arbeitszeit gilt weiterhin die 30-Minuten-Regel, nicht die 45-Minuten-Regel – erst bei mehr als neun Stunden werden mindestens 45 Minuten vorgesehen. Der Rechner zeigt bei genau 9 Stunden „30 Minuten“ an, bei geringfügig mehr als 9 Stunden (z. B. 9,01 Stunden) „45 Minuten“.
Aufteilung in Pausenabschnitte
Nach § 4 ArbZG müssen Ruhepausen im Voraus feststehen und dürfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Der Rechner berechnet nur die insgesamt vorgeschriebene Mindestpause, nicht deren konkrete Lage oder Aufteilung innerhalb der Schicht.
Nicht länger als sechs Stunden ohne Pause
Arbeitnehmer dürfen nach § 4 ArbZG grundsätzlich nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Der Rechner prüft nicht, ob eine Pause an der richtigen Stelle der Schicht liegt.
Ruhepause ist nicht Ruhezeit
Die Ruhepause nach § 4 ArbZG unterbricht die Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages. Die Ruhezeit nach § 5 ArbZG ist dagegen der ununterbrochene Zeitraum von mindestens elf Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten – dieser Rechner berechnet ausschließlich die Ruhepause.
Bezahlte und unbezahlte Pause
Ob eine Pause bezahlt oder unbezahlt ist, regelt das ArbZG nicht einheitlich – das hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung ab, die dieser Rechner nicht kennt. Er bezeichnet Pausen deshalb weder pauschal als bezahlt noch als unbezahlt.
Sonderregeln und Grenzen
Der Rechner deckt nur die allgemeine Pausenstaffel des § 4 ArbZG ab. Er berücksichtigt keine abweichenden Regelungen für Minderjährige, bestimmte Berufsgruppen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, und bestätigt nicht, dass eine angezeigte Pause tatsächlich genommen oder korrekt verteilt wurde. Er ist keine Rechtsberatung und keine behördliche Freigabe für einen konkreten Einzelfall.
Nachgerechnete Beispiele
5,99 Stunden ergeben „Keine Pflichtpause“. Exakt 6 Stunden ergeben ebenfalls „Keine Pflichtpause“. 6,01 Stunden ergeben bereits „30 Minuten“, mit dem Zusatz „Mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.“. 7,5 Stunden und 8 Stunden ergeben ebenso „30 Minuten“. Exakt 9 Stunden ergeben weiterhin „30 Minuten“. 9,01 Stunden ergeben „45 Minuten“, mit dem Zusatz „Mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause.“. 10 und 12 Stunden ergeben ebenfalls „45 Minuten“. 0 Stunden ergeben „Keine Pflichtpause“.
Datenschutz
Der Rechner läuft vollständig im Browser; Eingaben werden nicht gespeichert oder an einen Server übertragen.
Amtliche Quellen
Verwandte Rechner
Für die Nettoarbeitszeit aus Start, Ende und einer bereits bekannten Pause eignet sich der Arbeitszeitrechner, für die Feierabend-Uhrzeit der Feierabendrechner. Für mehrere einzelne Pausen an einem Tag eignet sich Mehrere Pausen, für eine detaillierte Schichtanalyse inklusive Nachtanteil Schichtdauer.
